Alpine Mittelschule Davos

Internatsordnung

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Das Leben im Internat kann eine Familie nicht ersetzen, doch es bietet zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen lernen in der Gemeinschaft, ihre individuellen Bedürfnisse wahrzunehmen und ohne falschen Egoismus zur Geltung zu bringen. Sie erfahren, dass gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Toleranz Grundvoraussetzungen für das Gelingen des Zusammenlebens sind. Darüberhinaus braucht es einen Rahmen, der bestimmte Regeln des Zusammenlebens vorgibt. Diese sind in der folgenden Internatsordnung enthalten. Von den Jugendlichen wird nicht nur erwartet, dass sie diese Regeln einhalten, sondern dass sie diese Rahmenbedingungen mittragen und sich engagieren.

 

Anwesenheit

Bei den drei Hauptmahlzeiten sind alle internen Jugendlichen anwesend. In den Wintermonaten ist auch die Anwesenheit bei der Teekontrolle am Nachmittag obligatorisch. Nach dem Abendessen dürfen Jugendliche unter 15 Jahren das Schulgelände nicht mehr verlassen. Die Hauszeiten der Älteren sind im Tagesplan festgelegt (siehe Anhang). Wer in der Freizeit Davos (siehe Plan im Internatsbüro) verlassen will, muss sich schriftlich abmelden.

 

Aufenthalts- und Studienräume

Die Jugendlichen sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit in allen gemeinsam benutzten Räumen und haften für entstandene Schäden, die sie verursacht haben. Die Jugendlichen müssen im Wechsel Ordnungsdienste übernehmen.

 

Austritt

Wer aus dem Internat austritt, tritt gleichzeitig aus der Schule aus.

 

Besuchsregelung

Besuche von Knaben im Mädcheninternat und von Mädchen im Knabeninternat sind untersagt. Ausnahmen regelt die Internatsleitung. Besuche von externen Jugendlichen im Internat sind nur nach Absprache und Anmeldung erlaubt.

 

Beurlaubungen

Von der Schule erteilte Dispensen sind dem Internat mitzuteilen. Vom Internat ist ansonsten keine Beurlaubung über Nacht möglich.

 

Bilder

Beim Aufhängen von Bildern muss das richtige Befestigungsmaterial benutzt werden. Unpassende Dekorationen und Bilder müssen auf Anweisung der Internatsbetreuer entfernt werden. Ausserhalb der Internatszimmer dürfen keine Bilder angebracht werden.

 

Brandschutz

Jeder interne Jugendliche ist verpflichtet, am Brandschutzkurs teilzunehmen. An die dort gelernten feuerpolizeilichen Weisungen hat sich jeder strengstens zu halten. Rauchen, offenes Feuer, Kochgeräte und elektrische Installationen sind im gesamten Gebäude strikt untersagt.

 

Computer

Schüler der 1. und 2.Klasse geben ihren Laptop im Internatsbüro ab. Bei exzessivem Gebrauch, nicht altersgerechter Verwendung oder gewaltverherrlichenden Inhalten kann der Computer eingezogen werden. Während der Nachtruhe darf der Computer nicht und im Studium nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden. Für die Benutzung des Internets gelten die Weisungen der Schule.

 

Drogen/Alkohol

Konsum, Besitz und Handel mit Drogen jeglicher Art sind strengstens untersagt. Bei Verdacht können Urinproben durchgeführt und regelmässig wiederholt werden. Alkohol ist im Haus und auf dem Schulgelände der SAMD verboten. Ausserhalb ist es den internen Jugendlichen ab 16 Jahren nur am Abend nach dem Studium und nur in öffentlichen Lokalen gestattet, Alkohol zu konsumieren, allerdings zurückhaltend. Übermässiger Konsum von Alkohol gilt als Verstoss gegen die Internatsordnung.

 

Fortbewegung

Motorisierte Fahrzeuge dürfen ohne Einwilligung der Internatsleitung nicht benutzt werden. Mitfahren bei anderen Personen bedarf des Einverständnisses der Eltern. Fahren per Anhalter ist grundsätzlich untersagt.

 

Freizeit

Es wird Wert gelegt auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Alle Jugendlichen müssen wenigstens zwei ausserschulische, regelmässige Aktivitäten nachweisen.

 

Internatszimmer

Die Internern sind für die Ordnung und das Inventar in ihren persönlichen Zimmern verantwortlich und haften für entstandene Schäden. Bei der Zimmerkontrolle am Morgen muss das Zimmer aufgeräumt sein.

 

Internenrat

Die Internen wählen aus ihren Reihen einen Vertreter in den Internenrat. (Näheres regelt das Papier über die Internenorganisation)

 

Kleidung

Es wird Wert auf eine dem Anlass angemessene Kleidung gelegt.

 

Krankheit

Kann ein Interner am Sonntag nicht ins Internat zurückkehren, ist das Internat bis 21.00 Uhr zu informieren. Erkrankt ein Jugendlicher im Internat, wendet er sich als erstes an den Krankendienst. Nur dieser ist befugt, eine Dispens von der Schule zu erteilen. Rezeptpflichtige Medikamente müssen im Arztzimmer deponiert werden.

 

Mobiltelefone

Beim Eintritt ins Internat muss das Mobiltelefon angemeldet und die Nummer hinterlegt werden. Die Benutzung der Mobiltelefone ist bei den Mahlzeiten, im Studium und während der Nachtruhe nicht gestattet.

 

Musikanlagen

Musikabspielgeräte sind in der Freizeit erlaubt, allerdings nur in Zimmerlautstärke, die die Nachbarn nicht stört.

 

Nachtruhe

Ab 21.30 Uhr herrscht allgemeine Nachtruhe im Haus. Ansonsten ist die Nachtruhe auf den Zimmern nach Alter abgestuft und im Tagesplan festgelegt (siehe Anhang).

 

Pünktlichkeit

Ein respektvoller Umgang miteinander setzt das Einhalten festgelegter Zeiten voraus.

 

Rauchen

Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist das Rauchen verboten. Im Gebäude gilt striktes Rauchverbot, ebenso auf dem ganzen Schulgelände.

 

Sport

Sport, der nicht von der SAMD organisiert wird, bedarf der elterlichen Zustimmung. Wintersport und Velotouren sind nur in Gruppen (mindestens zwei) und mit Mobiltelefon erlaubt. Sich abseits der Pisten zu bewegen ist untersagt. Alle internen Jugendlichen müssen eine Instruktion über Schnee und Lawinen absolviert haben. Schwimmen im Davoser See ist nur mit Genehmigung der Eltern und nach Abmeldung erlaubt.

 

Schlüssel

Jeder Jugendliche ist selbst verantwortlich für die ihm übergebenen Schlüssel und haftet bei Verlust. Er ist verpflichtet, seine Wertsachen im Zimmer unter Verschluss zu halten und bei Abwesenheit sein Zimmer abzuschliessen.

 

Studium

Alle internen Jugendlichen nehmen an den festgesetzten Studienzeiten teil.

 

Tiere

Das Halten von Tieren im Internat ist nicht gestattet.

 

Wochenenden

Wer am Wochenende im Internat bleiben will, muss sich bis Mittwoch mit Unterschrift der Eltern angemeldet haben. Für alle anderen Jugendlichen lehnt das Internat der SAMD und seine Mitarbeiter ab dem Antritt der Heimreise bis zur Rückkehr ins Internat jede Haftungsverantwortung und Aufsichtsverpflichtung ab. An den Gemeinschaftswochenenden müssen alle internen Jugendlichen teilnehmen. An sogenannten Heimfahrtswochenenden ist das Internat geschlossen und alle Jugendlichen müssen abreisen.

 

Zum Schluss

Verstösse gegen das Internatsordnung haben je nach Schwere unterschiedliche Konsequenzen. Das kann ein Gespräch eventuell mit begleitenden Massnahmen sein, ein schriftlicher Verweis, das Ultimatum bis hin zum Ausschluss aus dem Internat. Ein Ausschluss aus dem Internat führt auch zu einem Ausschluss aus der Schule. Näheres regelt die Disziplinarordnung der Schule.

 

Folgende Verstösse können zu einem sofortigen Ausschluss führen:

  • Wer aus Unachtsamkeit oder mutwillig ein Brandrisiko eingeht.
  • Wer sich am Eigentum anderer vergreift.
  • Wer gegen die Alkohol- und Drogenordnung verstösst.
  • Wer physische oder psychische Gewalt anwendet oder im Besitz von Waffen ist.
  • Wer die Besuchsregeln zwischen Knaben- und Mädcheninternat nicht einhält.
  • Wer andere anstiftet, schwerwiegend gegen die Internatsordnung zu verstossen.

 

14.05.09 BAG