Alpine Mittelschule Davos

DMV-Statuten

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STATUTEN DER DAVOSER MITTELSCHULVEREINIGUNG DMV

TEIL I ALLGEMEINES

Art. 1 Name und Sitz

1 Unter dem Namen "Davoser Mittelschulvereinigung" besteht ein Verein im Sinne von ZGB 60 ff.

2 Der Sitz des Vereins ist in Davos.

Art. 2 Zweck

Der Verein bezweckt die Pflege des Kontakts und der Zusammengehörigkeit unter den Ehemaligen der Schweizerischen Alpinen Mittelschule und fördert Massnahmen, die der weiteren Entwicklung der Schule dienen.

Art. 3 Mitgliedschaft

1 Der Verein besteht aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern.

2 Aktivmitglieder können sein: Ehemalige Schüler, die mindestens ein Jahr die Mittelschule besuchten sowie ehemalige und gegenwärtige Lehrkräfte.

3 Die Aufnahme als Aktivmitglied erfolgt mit der Bezahlung des ersten Jahresbeitrags. Der Austritt als Mitglied erfolgt formlos. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags trotz Mahnung ist ein Ausschlussgrund.

4 Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verein bzw. dessen Ziele besonders verdient gemacht haben. Zur Ernennung eines Ehrenmitgliedes ist eine Zweidrittelmehrheit der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder notwendig. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge und sind auf Lebenszeit ernannt.

 

 

TEIL II ORGANISATION

Art. 4 Organe

1 Die Organe des Vereins sind die Vereinsversammlung und der Vorstand.

2 Alle Personen, die eine Funktion innerhalb der Organe übernehmen, arbeiten dafür ehrenamtlich.

 

VEREINSVERSAMMLUNG

Art. 5 Einberufung

1 Die Vereinsversammlung findet ordentlicherweise einmal pro Jahr statt und wird mindestens 30 Tage im Voraus mit einer schriftlichen Traktandenliste einberufen.

2 Eine Vereinsversammlung kann auch auf Wunsch vom Vorstand oder auf schriftliches Begehren eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.

Art. 6 Aufgaben und Beschlussfassung

1 Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Abnahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes; Abnahme und Genehmigung der Jahresrechnung

b) Festsetzung des Mitgliederbeitrags

c) Revision der Statuten

d) Wahl der Vorstandsmitglieder

e) Wahl des Präsidenten

2 Die Vereinsversammlung wählt und beschliesst mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder. Die Bestimmungen der Art. 3 Abs. 4 und Art. 12 bleiben vorbehalten.


VORSTAND

Art. 7 Zusammensetzung

1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, wovon eines ein Vertreter der Schulleitung der SAMD sein muss. Zusätzlich kann ein Schülervertreter Einsitz nehmen.

2 Der Vorstand wird von der Vereinsversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

3 Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Art.8 Aufgaben und Beschlussfassung

1 Der Vorstand führt die Beschlüsse der Vereinsversammlung aus besorgt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Mittel.

2 Vorstandsbeschlüsse werden in ein Protokoll aufgenommen.

3 Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

4 Beschlüsse werden mit absolutem Mehr gefasst.

 

TEIL III HAFTUNG, MITTEL, STATUTENREVISION UND VEREINSAUFLÖSUNG

Art. 9 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede weitere Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 10 Mittel

Um seinen Zweck zu erfüllen, erhebt der Verein von seinen Aktivmitgliedern einen Jahresbeitrag.

Art. 11 Statutenrevision und Vereinsauflösung

1 Bei Beschlüssen über Statutenänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der an der Vereinsversammlung anwesenden Stimmberechtigten notwendig.

2 Bei Beschlüssen über die Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der an der Vereinsversammlung anwesenden Stimmberechtigten notwendig.

3 Bei einer Auflösung des Vereins geht dessen Vermögen an die Schweizerische Alpine Mittelschule.

 

An der Vereinsversammlung vom 22. November 2008 wurden die vorliegenden Statuten genehmigt.

 

Davos Platz, 22. November 2008

 

Der Präsident Der Vizepräsident

Severin Gerber Michael Caflisch